Master Sonderpädagogik, Vertiefung Schulische Heilpädagogik
Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen bilden, fördern und erziehen als spezialisierte Lehrpersonen Schülerinnen und Schüler mit Schulschwierigkeiten oder mit Behinderungen. Sie erheben deren besonderen Förderbedarf und entwickeln individuelle Förderpläne. Sie unterrichten, fördern, beraten und begleiten diese Lernenden, indem sie den Unterricht für sie individualisieren und differenzieren.
Inhalt
Im Studium der Schulischen Heilpädagogik absolvieren Sie ein Basiscurriculum. Zusätzlich haben Sie Möglichkeit durch Wahlmodule spezifisch auf Ihre Kompetenzerweiterung hin auszurichten. Die Ausbildungsdauer können Sie individuell festlegen und liegt zwischen 3 und 8 Semestern.
In den Pflichtmodulen vermitteln wir allgemeine Inhalte, Grundlagen und Kernthemen der Schulischen Heilpädagogik. In den Wahlmodulen vertiefen Sie die Themen der Pflichtmodule und wenden sie auf bestimmte Handlungsfelder der SHP an. Gegen Ende des Studiums verfassen Sie eine Masterthese.
Zulassungsbedingungen
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Lehrdiplom für den Kindergarten, für die Primarschule oder für die Sekundarstufe I (EDK-anerkannt)
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Diplom als Fachgruppenlehrkraft (z. B. Werklehrerperson, Handarbeitslehrerperson mit abgeschlossener Zusatzqualifikation für die Erteilung von mindestens zwei Fächern auf Primarschulstufe)
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Bachelor oder Master in Logopädie, in Psychomotoriktherapie, in Erziehungswissenschaften (Pädagogik, Sozialpädagogik, Sonderpädagogik) oder Psychologie. Personen ohne Lehrdiplom müssen vor dem Studium eine Passerelle von 36 ECTS an der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) absolvieren.
Berufsbegleitendes Studium
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Vor Studienbeginn: 1 Jahr Berufspraxis als Lehrkraft mit einem durchschnittlichen Pensum von mindestens 40%.
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Bei Studienbeginn: Anstellung als Lehrperson mit einem Pensum von durchschnittlich ca. 40 % oder Absolvieren von zusätzlichen Praktika.
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Während des Studiums: mindestens 200 Tage à 6 Lektionen Unterrichtspraxis, verteilt auf die ganze Studienzeit oder Absolvieren von zusätzlichen Praktika.
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Trägerkantone beachten
Vollzeitstudium
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Vor Studienbeginn: 1 Jahr Berufspraxis als Lehrkraft mit einem durchschnittlichen Pensum von mindestens 50%.
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Trägerkantone beachten
Methodik
Präsenzunterricht, E-learning, Selbststudium und Praktika.
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