Das Ziel des Master-Studiums ist, im Bereich der Musikpädagogik zum Bilden von Persönlichkeiten beizutragen.
Ziele
In diesem Aufbaustudium werden den Studierenden zwei unterschiedliche Majors angeboten: Instrumental-/Vokalunterricht oder Musikalische Grundausbildung.
Kompetenzen
Zur Ausbildung zur Lehrkraft für den Instrumental-/Vokalunterricht im spezifischen Unterrichtsfach zählt nicht nur der pädagogisch-psychologisch-didaktische Teil, sondern auch ein wichtiger Performance-Teil. Mit dem Major in Musikalischer Grundausbildung qualifizieren sich die Studierenden für den Musikunterricht für Kinder im Alter von 4 bis 12 Jahren. Die Unterrichtsbefähigung für die öffentliche Schule variiert von Kanton zu Kanton.
Zulassungsbedingungen
Für die Zulassung wird Folgendes vorausgesetzt:
Bachelor of Arts in Music oder eine äquivalente musikalische Ausbildung,
Bestehen einer Zulassungsprüfung.
Der BA-Titel garantiert nicht automatisch den Zugang zum MA, da hierfür eine Zulassungsprüfung notwendig ist.
Im Falle einer Überprüfung der Äquivalenz bei Kandidat/innen mit einem BA-Titel von anderen Hochschulen gilt das Prinzip der Gleichbehandlung.